Wir führen rechtliche Betreuung nach §1896 BGB als ehrenamtliche Betreuer durch.
Unsere Schwerpunkte sind:
Wir übernehmen und führen private Vorsorgevollmachten als ehrenamtliche Bevollmächtigte durch.
- Wir beraten Sie gern im persönlichen Gespräch über die Erstellung der Vorsorgevollmacht, Art und Umfang und weisen auf besondere Inhalte und Notwendigkeiten hin, jedoch ersetzen wir keine Rechtsberatung.
- Wir übernehmen gern nach einem persönlichen Gespräch die Aufgabe als Bevollmächtigte in einer privaten allumfassenden Vorsorgevollmacht für Ihre private Vorsorge und Sicherheit.
- Wir gewähren durch unsere Erreichbarkeit Sicherheit für Sie und Ihre Belange.